Erbrecht

Ob vor oder nach dem Eintritt eines Erbfalls – mit der nötigen Erfahrung und viel Fingerspitzengefühl sind wir für unsere Mandanten da.

Zum Thema Vermögensnachfolge bieten wir eine ganzheitliche Beratung: Wir erstellen erbrechtliche Verträge und letztwillige Verfügungen unter Berücksichtigung des digitalen Nachlasses, entwickeln Vorsorge- und Unternehmervollmachten und kümmern uns um die Abwicklung von Erbfällen, u. a. um Erbauseinandersetzungen sowie die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Wir beraten auch bei vorweggenommenen (lebzeitigen) Vermögensübertragungen und übernehmen die erbschaftsteuerliche Beratung bis hin zur Erstellung der Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärung.